Das Berufsgesetz der Logopädie in Österreich schließt Diagnostik durch bildgebende Verfahren ein. Die Frage der Delegation stellt sich im österreichischen Kontext anders als in Deutschland — und wird in der klinischen Praxis überwiegend durch einrichtungsinterne Regelungen und interdisziplinäre Kooperationsstrukturen beantwortet.
Die therapeutische oder diagnostische Tätigkeit setzt immer eine ärztliche Verordnung voraus!
