Was passiert, wenn mein Arbeitgeber keine FEES-Ausbilder:in hat?

Einrichtungsübergreifende Supervisionen sind möglich und werden anerkannt — die Ausbilderin oder der Ausbilder muss nicht in derselben Einrichtung tätig sein.

Mögliche Wege: Kooperation mit einer anderen Klinik, externe Ausbilder:innen direkt anfragen, oder — für Therapeut:innen nahe der deutschen Grenze — Ausbilder:innen in Deutschland einbeziehen.

→ FEES-Ausbilder:innen in Österreich

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