Einrichtungsübergreifende Supervisionen sind möglich und werden anerkannt — die Ausbilderin oder der Ausbilder muss nicht in derselben Einrichtung tätig sein.
Mögliche Wege: Kooperation mit einer anderen Klinik, externe Ausbilder:innen direkt anfragen, oder — für Therapeut:innen nahe der deutschen Grenze — Ausbilder:innen in Deutschland einbeziehen.
